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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Vertragsbedingungen zwischen

Thorsten Scherbaum
Wehntalerstrasse 309
8046 Zürich
Schweiz

– im Folgenden „Anbieter“ (auch Auftragnehmer) genannt –

und

den in § 2 dieser AGB bezeichneten Kunde*in (auch Auftraggeber*in oder Teilnehmer*in genannt) geschlossen werden.

§1 Geltungsbereich

(1) Der Geltungsbereich umfasst sämtliche Dienstleistungen von Thorsten Scherbaum, wie Coaching, Workshops, Ausbildungen, Yoga-Unterricht, Yoga-Ferien/Retreats, Auszeit-Coaching, Einzelunterricht, Business Yoga sowie -Coachings oder Workshops und Reisen im In- und Ausland, Treffen etc. und/oder hier nicht genannte Vertragsabschlüsse, welche im Zusammenhang mit genannten Geschäftstätigkeiten stehen.

(2) Die Dienstleistungserbringung kann entweder persönlich, per Telefon, Email, Online-Video, Mobiltelefon, Fax usw.) vom Auftragnehmer bezogen werden.

(3) AuftraggeberIn ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen in Anspruch nimmt, welche vom Auftragnehmer erbracht werden oder sich für den Bezug solcher Dienstleistungen beim Auftragnehmer angemeldet hat. Mit der Nutzung eines oder mehrerer Dienste erklärt sich der/die AuftraggeberIn mit der Anwendung der vorliegenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung einverstanden.
Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann über die Website des Anbieters Coachings, Seminare und Dienstleistungen (im folgenden „Dienstleistung” oder “Seminar”) auswählen und diese über den Button „Jetzt Buchen” auswählen. Mit der Anmeldung, die vom Anbieter in einer separaten Anmeldebestätigung angenommen wird, schließen Anbieter und Kunde einen Vertrag über die da beschriebene Dienstleistung. Vor der Bestellung kann die Kundin die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(2) Sollten Dienstleistungen, wie z.B. Coaching oder spezielle maßgeschneiderte Seminare des Anbieters nicht wie unter (1) angegeben über die Homepage des Anbieters, sondern durch einen separaten Vertrag vereinbart werden, so gelten diese AGB ergänzend und sinngemäß zusätzlich.

(3) Um speziell auf Kunden zugeschnittenen Events richtig koordinieren zu können, benötigen wir die exakte Teilnehmerzahl bis spätestens 21 Werktage vor dem Eventbeginn.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in Deutsch oder in Englisch.

§3 Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierungsbedingungen

(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich als Brutto-Preise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer für Endverbraucher und als Netto Preise für Unternehmen.

(2) Die Gebühr für die Dienstleistung ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung bzw. Rechnungserhalt fällig und per Überweisung auf das Konto der PostFinance, IBAN: CH32 0900 0000 1500 7593 3, BIC: POFICHBEXXX des Anbieters zahlbar.

Gruppenveranstaltungen und Coachingreisen

(3) An- und Abreise, sowie Mittag- und Abendessen sind im Preis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

(4) Der Teilnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (Stornierung). Die Stornierung bedarf der Schriftform. Eine kostenfreie Stornierung ist möglich bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Stornierung beim Anbieter.

(5) Bei speziell auf Kundenwünsche zugeschnittene Events/Seminare gilt das folgende:

  • Der Gesamtbetrag der Rechnung muss spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung in vollem Umfang auf unserem Konto der PostFinance, IBAN: CH32 0900 0000 1500 7593 3, BIC: POFICHBEXXX eingegangen sein. Bei Events, in denen der Anbieter selbst in Vorleistung geht (bei größeren Events, Location- oder Hotelbuchungen), ist der Anbieter berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von zwischen 25% und 50% des Gesamtnettobetrages des Events vorab in Rechnung zu stellen.

Bei Kündigung des Teilnehmers sind noch folgende Anteile des Gesamtpreises (entweder die Kosten der bereits gebuchten und nicht mehr stornierbaren Dienstleistungen Dritter sowie seitens Anbieter angefallene Stunden zur Vorbereitung auf die Dienstleistung, oder nach folgenden Fristen) vom Auftraggeber zu bezahlen:

  • < 8 Wochen vor Beginn 10% des Gesamtpreises
  • < 4 Wochen vor Beginn 25% des Gesamtpreises
  • < 2 Wochen vor Beginn 50% des Gesamtpreises
  • < 1 Woche vor Beginn 100% des Gesamtpreises

Massgeblich ist jeweils die Option (Stornierungszeitpunkt oder angefallene Kosten und Vorbereitungsaufwand), die die höheren Kosten verursacht hat.

Erscheint ein Teilnehmer zur Veranstaltung nicht, oder verlässt dieser die Veranstaltung frühzeitig, wird die volle Seminargebühr berechnet.

Coachings

(6) Bei Abbruch von gebuchten und bereits bezahlten Coaching-Paketen durch den Auftraggeber gilt:

  • < 48h vor dem ersten Termin des Pakets werden dem Auftraggeber 50% des Gesamtpreises zurückerstattet
  • nach Beginn des Pakets können dem Auftraggeber keine Rückerstattungen mehr gewährleistet werden

(7) Bei Verhinderung des Auftraggebers zu persönlichen Coachings muss dieser mindestens 24h vor Beginn den Termin in Schriftform absagen. Der Termin kann dann verschoben werden. Falls die Terminabsage weniger als 24h erfolgt, ist die volle Coachinggebühr fällig und nicht rückerstattbar.

(8) Bei Nicht-Erscheinen des Auftraggebers wird die volle Coachinggebühr berechnet.

 

(9) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den Regelungen der Absätze 1 bis 8 unberührt.

§4 Absage von Veranstaltungen (Rücktritt), Kündigung und Ausschluss von Teilnehmern

(1) Mögliche Gründe für einen Absage von Veranstaltungen:

  • zu geringe Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin
  • aus Gründen höherer Gewalt, wie etwa der plötzlichen Erkrankung eines Referenten, unvorhergesehener Wetterbedingungen, einschränkenden pandemie-bedingten Verordnungen
  • unverschuldeter kurzfristiger Verhinderung des Anbieters

(2) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen oben genannter Gründe abzusagen.
Bereits vom Teilnehmer entrichtete Teilnahmegebühren werden folgendermasssen zurückerstattet:
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber teilen sich die bis dahin angefallenen Vorbereitungskosten des Anbieters zu je 50%.

(3) Kann die Veranstaltung nur teilweise nicht stattfinden, ist das Entgelt nach dem Verhältnis der zum Zeitpunkt der Absage der Veranstaltung bereits erbrachten Teilleistung zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung geschuldet, es sei denn, dass die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Teilnehmer unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist.

(4) Für Schäden, die dem Teilnehmer durch eine Absage des Anbieters entstehen, kommt der Anbieter nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftungsausschluss und -beschränkung“ (§ 7 dieser AGB) auf.

(5) Der Anbieter ist berechtigt zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Bei begründeten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung einer Teilnehmerin zur Teilnahme an einer Veranstaltung; dies gilt insbesondere bei physischen oder psychischen Erkrankungen, der Einnahme von Medikamenten oder den Konsum von Drogen oder Rauschmitteln, die eine Gefahr für den Teilnehmer oder andere nicht ausschließen lassen;
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung des Leiters, insbesondere bei Störung der Durchführung der Veranstaltung durch unangemessenes Verhalten;
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber den Leitern, anderen Teilnehmern oder dem Anbieter und dessen Personal;
  • Diskriminierung von Personen wegen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ihrer sexuellen Identität;
  • Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische, weltanschauliche oder agitatorische Zwecke.

Anstelle einer Kündigung kann der Anbieter den Teilnehmer auch von der Veranstaltung ganz oder teilweise ausschließen. Der Vergütungsanspruch des Anbieters wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

(6) Bei speziell auf Kundenwünsche zugeschnittene Events/Seminare gilt das folgende: Soweit das Seminar/Event auf Grund höherer Gewalt, verkehrsgefährdenden Straßenzuständen, besonderen Verkehrs-, Wetters oder Pandemie-Situationen, nicht durchgeführt werden kann, sind wir berechtigt, vor oder während des Seminars/Events vom Vertrag zurückzutreten. Soweit das Seminar/Event bereits die Hälfte der gebuchten Dauer überschritten hat, so gilt es als abgeleistet und ist voll zu bezahlen. Sofern die Zeit weniger als die Hälfte der gebuchten Dauer beträgt oder das Event aus o.g. Gründen nicht angetreten werden kann, so sind lediglich unsere bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwendungen vom Auftraggeber zu ersetzen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.

§5 Änderungsvorbehalte

Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung aus triftigem Grund vorzunehmen, soweit diese den Inhalt der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern und den Teilnehmenden zumutbar sind. Die Änderungen werden vom Auftraggeber anerkannt. Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des ReiseAuftraggebers.

§6 Verantwortung des Auftraggebers

(1) Bei den Reisen wird eine gute Gesundheit und stabile psychische Verfassung vorausgesetzt. Der Auftraggeber nimmt selbstverantwortlich teil und verpflichtet sich die Kursleitung über evtl. physische und/oder psychische Beeinträchtigungen zu informieren. Vor der Teilnahme holt er gegebenenfalls den Rat eines entsprechenden Arztes oder Psychotherapeuten ein.
Yogakurse und Körperübungen können eine heilsame Wirkung auf das körperliche, geistige und psychische Befinden haben. Sie stellen jedoch keine medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlungen dar.
Bei akuten körperlichen oder psychischen Problemen sollte vorher mit einem Arzt abgeklärt werden, ob Yogastunden zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sind.
Der Auftraggeber erkennt an, dass er vor, während und nach der gesamten Zusammenarbeit, in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist, und dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings oder der Körperübungen von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

(2) Versicherung ist in jeder Hinsicht Sache des Auftraggebers. Wir weisen jeden Auftraggeber darauf hin folgende Versicherungen abzuschliessen: Reiseannulationsversicherung, Kranken – und Unfallversicherung.

(3) Reisepass oder Identitätskarte, müssen mindestens bis zum Rückreisedatum gültig sein. Wir empfehlen Ihnen sicherzustellen, dass Ihr Reisepass mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Bitte beachten Sie, dass der Anbieter keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise, übernehmen wird. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der Vorschriften bis zu Ihrer Abreise.

§7 Haftungsausschluss und -beschränkung

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmerin aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wegen Nichteinhaltung einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Die Einschränkungen des Abs. 1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§8  Bilder und Fotomaterial bei Veranstaltungen/Seminaren/Events

(1) Der Anbieter verwendet Fotos/Videos von Veranstaltungen für Marketingzwecke. Dies kann auf einer der eigenen Webseiten, auf den eigenen Social Media Seiten, Flyern, andere Werbemittel oder bei Vermarktung der Veranstaltung auf Eventplattformen geschehen.
Womöglich sind auf diesen Fotos/Videos Auftraggeber zu erkennen. Es handelt sich hierbei nicht um Portraits Einzelner, sondern um Medien,  die die Gesamtheit der Veranstaltung spiegeln und bei der der/die Einzelne als Teilnehmer der Veranstaltung zu erkennen ist.

(2) Mit der Buchung und Teilnahme an der Veranstaltung versichert der/die Teilnehmerin, dass ihr das Beschriebene bekannt ist. Sollten Teilnehmende nicht mit den beschriebenen Bildnissen einverstanden sein, ist dies dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

(3) Zusätzlich wird  der Anbieter vor Beginn der Veranstaltung das ausdrückliches Einverständnis des Teilnehmers einholen, dass diese Fotos, Videos oder sonstigen Bildnisse oder Tonaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden dürfen.

(4) Sollte die Veröffentlichung gegen den Willen einer Person geschehen sein, so kann er/sie den Anbieter beordern, seine Person auf dem Bild zu entfernen. Weitere und eigene Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

§9 Vertraulichkeit

Die Inhalte der Beratungsgespräche sind vertraulich. Die Beteiligten beschliessen jeweils gemeinsam, welche Informationen an wen weitergegeben werden. Der/die Supervisor/in ist berechtigt, zwecks Qualitätssicherung seiner Arbeit die Beratungssituationen anonymisiert in einer Intervisionsgruppe zu reflektieren und den Namen der Auftraggeberin in seine Referenzliste aufzunehmen.